Wir möchten, dass Sie die bestmögliche Behandlung erhalten.

Ja, selbstverständlich!
Wir wissen, wie wichtig Unterstützung durch eine vertraute Person in herausfordernden Situationen ist. Deswegen ist Ihre Vertrauensperson bei uns herzlich willkommen, insbesondere bei Gesprächen über Diagnosen und Behandlungspläne.
Vier Ohren hören oft mehr als zwei – und die Anwesenheit eines vertrauten Menschen kann beruhigend wirken.

Kann ich zu meinem Termin eine Vertrauensperson mitbringen?

Was passiert beim Erstgespräch?

Das Erstgespräch bildet die Grundlage für Ihre individuelle Behandlung bei uns. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine klare Perspektive und einen individuell abgestimmten Behandlungsplan zu entwickeln.
Wir nehmen uns Zeit, Ihre gesundheitliche Situation genau zu verstehen und uns davon ein umfassendes Bild zu machen. In einer vertrauensvollen Atmosphäre besprechen wir Ihre Krankengeschichte ausführlich und klären Ihre offenen Fragen. Je nach Bedarf führen wir ebenso erste Untersuchungen durch wie beispielsweise:

-        Blutentnahmen (Nüchternheit ist nicht erforderlich)

-        Körperliche Untersuchungen

-        Ultraschalluntersuchungen

Wir empfehlen, eine Liste mit Fragen vorzubereiten, damit wir alle Ihre Anliegen besprechen können.

Benötige ich jedes Quartal eine Überweisung?

Ja, wir benötigen pro Quartal einen neuen Überweisungsschein, der von Ihrem Haus- oder Facharzt ausgestellt wird.

Kann ich während der Therapie arbeiten?

Das hängt von Ihrer individuellen Belastbarkeit sowie der Art Ihrer Arbeit ab – und wird im Einzelfall entschieden. Insbesondere bei körperlich belastenden Therapien ist es jedoch sinnvoll, berufliche Aufgaben zu reduzieren.
Sollten Sie sich jedoch ausreichend belastbar fühlen, steht einer Weiterführung Ihrer Arbeit nichts im Wege. Wichtig ist, dass Sie auf Ihren Körper hören – denn niemand ist verpflichtet, während der Therapie beruflich aktiv zu bleiben. Diese Entscheidung liegt allein bei Ihnen und sollte im besten Interesse Ihrer Gesundheit getroffen werden.

Ja, in der Regel ist Sport während der Therapie möglich, jedoch sollte er an die jeweilige Situation angepasst werden. Moderate Bewegung wie Spaziergänge oder leichte Übungen können den Heilungsprozess fördern, da sie die Ausdauer steigern und den therapiebedingten körperlichen Einschränkungen entgegenwirken.

Vermeiden Sie jedoch Sport bei:

-       Infektionen oder Fieber

-       Herzbelastenden Chemotherapien

Unser Team berät Sie gerne, welche Aktivitäten für Sie geeignet sind.

Ist Sport während der Therapie erlaubt?

Was kann ich bei finanziellen Sorgen tun?

Die sozialen Sicherungssysteme bieten in der Regel eine umfassende wirtschaftliche Absicherung während Ihrer Erkrankung, bis Sie entweder vollständig oder teilweise wieder arbeitsfähig sind oder gegebenenfalls eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen können.

So stehen Ihnen vielfältige Unterstützungen zur Verfügung, darunter:

-        Krankengeld

-        Rehabilitationsmaßnahmen

-        Haushaltshilfen

Diese Leistungen gelten für gesetzlich Versicherte, Arbeitslosengeldempfänger und Beamte nach den jeweiligen landesspezifischen Beihilferechtsvorschriften. Privatversicherte sollten ihre Ansprüche direkt mit dem Versicherer klären.

Für umfassende sozialrechtliche Beratung stehen Ihnen lokale Beratungsstellen, Krebsberatungszentren sowie große Sozialverbände wie der VdK und SoVD zur Verfügung.

Was muss ich zu meinem Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Besuch bei uns, sowie in jedem Quartal, folgende Dokumente mit:

-       Einen Überweisungsschein Ihres Haus-/ oder Facharztes

-       Ihre Krankenversicherungskarte

-       Eine Information, ob sich Ihre Medikation geändert hat – gerne Ihren aktuellen Medikationsplan